LIBA – Leitfaden für die Insektenförderung durch Blühstreifen im Ackerland

LIBA – Leitfaden für die Insektenförderung durch Blühstreifen im Ackerland

1 Warum Blühstreifen?

1 Warum Blühstreifen?
1.1 Ökologischer Hintergrund

Im Jahr 2017 veröffentlichte der Entomologische Verein Krefeld die Ergebnisse einer jahrzehntelangen Untersuchung, die heute als die „Krefelder Studie“ bekannt ist. Darin wiesen sie nach, dass die Biomasse von Fluginsekten in deutschen Naturschutzgebieten seit 1989 um mehr als 75 Prozent zurückgegangen ist [1]. Erstmals wurde damit das Insektensterben in Deutschland wissenschaftlich belegt. Die Veröffentlichung erregte international Aufsehen und diente als wichtiges Warnsignal.

Das Insektensterben gilt heute als eins der größten Umwelt- und Naturschutzprobleme unserer Zeit [2]. Nichtsdestotrotz sind Insekten auch sieben Jahre nach der Studie in Deutschland und der EU weiterhin nicht wirksam geschützt. Hauptgefährdungsursachen sind der Klimawandel, Lebensraumverlust und Pestizide in der intensiv genutzten Agrarlandschaft. [3]

Blühstreifen entlang von Ackerflächen können, bei der richtigen Anlage und Pflege, Nahrung, Lebensraum, Nistplatz und Überwinterungshabitat bieten und so dem Insektensterben entgegenwirken. Doch der ökologische Nutzen reicht sogar noch weiter: Auch die Pflanzenvielfalt und das Vorkommen von Feldhasen und Vögeln, die hier einen Rückzugsort finden, wird erhöht. [4] Zudem können die Streifen der Erosion und dem Auswaschen von Nährstoffen entgegenwirken. Sowohl dadurch als auch durch die Tatsache, dass unter den Insekten auch landwirtschaftliche Nützlinge gefördert werden, profitiert auch die Landwirtschaft. [5] Nicht zuletzt trägt der Blühaspekt zu einem vielfältigen Landschaftsbild in der meist ausgeräumten, von intensiver Landwirtschaft geprägten Kulturlandschaft bei. Dies wirkt sich positiv auf das menschliche Empfinden aus und verbessert zugleich das Image der Landwirtschaft.

1.2 LIBA

Der Vorliegende Leitfaden wurde im Projekt „LIBA – Leitfaden für die Insektenförderung durch Blühstreifen im Ackerland“ der NABU-Naturschutzstation Aachen erstellt. Er richtet sich an Landwirtinnen und Landwirte, Naturschutzinstitutionen und Vereine und soll Planung, Umsetzung und unkomplizierte Finanzierung von ökologisch hochwertigen Blühflächen praxisnahe Handlungsempfehlungen aufweisen.

Öffentliche Fördermöglichkeiten für Blühstreifen wurden in den letzten Jahren zwar vermehrt geschaffen, jedoch erscheinen sie eher unflexibel oder mit größeren bürokratischen Hürden verbunden, was Landwirte häufig abschreckt. In den vergangenen Jahren sind daher vermehrt Projekte entstanden, die durch private Spenden oder Sponsoring die Anlage von Blühstreifen finanzieren. Der Leitfaden soll bereits aktive Initiativen dabei unterstützen und interessierte Landwirte motivieren Blühstreifen im Sinne des Insektenschutzes anzulegen. In den Jahren 2021 bis 2027 wurden in der Modellregion Aachen Handlungsempfehlungen für die erfolgreiche Anlage und das richtige Management von Insektenfreundlichen Blühstreifen im Ackerland erarbeitet. Dazu wurden auf zehn Versuchsflächen über 100 Parzellen angelegt und durch zusätzliche Umsetzungserprobungen auf Betriebsebene ergänzt. Dies geschah in enger Kooperation mit Landwirten, Direktvermarktern, Gewerbetreibenden und Endverbrauchern der Region. Darüber hinaus wurde untersucht, wie die Öffentlichkeit besser für den Themenkomplex „Biodiversität in der Landwirtschaft“ sensibilisiert werden kann. Als dritter Schwerpunkt wurde ein innovatives Finanzierungskonzept erprobt, bei dem Privatleute über eine Spende die Anlage von Blühstreifen durch Landwirte finanzieren.

2  Der passende Standort

2 Der passende Standort
2.1 Kriterien

Ob ein Blühstreifen einen hohen naturschutzfachlichen Wert entwickelt, hängt entscheidend vom Standort ab. Hierbei sind einige Faktoren zu beachten. Als Merksatz gilt: nur da, wo Kulturen gut gedeihen, können sich auch Blühstreifen gut entwickeln.

FlächengrößeDie Fläche sollte mindestens 6 m breit und 50 m lang sein. Insgesamt sollte die Fläche jedoch nicht größer als 2.000 m² sein.
Angrenzende FlächennutzungAngrenzende Flächen sollten als Acker genutzt werden.
SonnenexpositionDie Fläche sollte sich auf einem möglichst sonnenexponierten Standort befinden. Beschattung und Staunässe wirken sich negativ auf den Wuchs von Blühstreifen aus und auch die meisten Insekten bevorzugen sonnenexponierte, warme Standorte.
StaunässeEs sollte sich möglichst keine Staunässe auf der Fläche bilden.
AckerunkräuterDer Bestand an Ackerunkräutern, auch Segetalflora genannt, kann ebenfalls reich ausgeprägt sein und wertvolle Arten enthalten. In diesem Fall sollte die vorhandene Segetalflora nicht durch die Anlage von Blühstreifen verdrängt werden. Es wird also empfohlen, Ackerstandorte ohne reiche Segetalvegetation zu wählen.
Angrenzende VerkehrslageBlühstreifen, die parallel zu stark befahrenen Straßen angelegt werden, können für angelockte Insekten oder andere wildlebende Tiere ein Risiko darstellen, da sie von schnell fahrenden Fahrzeugen erfasst werden können. Blühstreifen sollten daher nicht am Rand stark befahrener Straßen angelegt werden.
Nähe zu WindkraftanlagenNeben Insekten suchen auch Greifvögel Blühstreifen vermehrt zur Nahrungssuche auf. Blühstreifen sollten daher mit einem Mindestabstand von 150 m zur nächsten Windkraftanlage angelegt werden, da diese eine potentielle Gefährdung der Greifvögel darstellen.
Tabelle 1: Standortkriterien
2.2 Bewertungsverfahren

Ausgehend von diesen Faktoren kann eine Fläche mithilfe eines im Rahmen des Projekts LIBA entwickelten Bewertungsverfahrens auf ihre Blühstreifeneignung hin untersucht werden. Eine Bewertungsskala von 1 (nicht geeignet) bis 4 (sehr gut geeignet) dient dazu, die einzelnen Kriterien einzustufen (vgl. Abbildung 1). Dabei stellen alle Faktoren Ausschlusskriterien dar. D.h. erhält eine Fläche bei einem der Ausschlusskriterien die Bewertung 1 (nicht geeignet) oder bei zwei der Ausschlusskriterien die Wertung 2 (nicht optimal), gilt diese Fläche als ungeeignet und sollte nicht als Blühstreifen entwickelt werden.

Abbildung 1: Bewertungsskala für die Standortkriterien.
FlächeFlächengrößeAngrenzende FlächennutzungSonnenexpositionStaunässeAckerunkräuterAngrenzende VerkehrslageNähe zu WindkraftanlagenEignung
A3421333nein
B3433244ja
C4324332nein
Tabelle 2: Beispielhafte Bewertung dreier Flächen auf ihre Standorteignung für Blühflächen mithilfe des LIBA-Bewertungsverfahrens

3 Die richtige Blühmischung

3 Die richtige Blühmischung

Die Artenzusammensetzung einer Blühmischung hat unmittelbar Einfluss auf ihren Nutzen für die Insektenfauna. Hierbei sind verschiedene Faktoren relevant.

3.1 Kulturarten oder Wildarten

Viele, meist sehr günstige, Blühmischungen setzen sich aus wenigen nicht-heimischen Kulturarten zusammen. Diese werden zwar von einigen sogenannten polylektischen Arten aufgesucht, die ein breites Spektrum an Blüten zur Nahrungsaufnahme tolerieren. Viele Insekten sind jedoch oligolektisch, d.h. auf eine spezifische, meist heimische Art oder Artgruppe für die Nahrungsaufnahme und/oder zur Eiablage angewiesen. Eine Blühmischung aus vielen heimischen Wildarten ist daher einer Mischung aus wenigen Kulturarten vorzuziehen.

Eine Blühmischung aus vielen heimischen Wildarten ist einer Mischung aus wenigen Kulturarten vorzuziehen.

3.2 Standzeit

Im Wesentlichen lassen sich drei Standzeit-Typen unterscheiden: Einjährige, überjährige und mehrjährige Blühmischungen.

Mehrjährige Blühmischungen

Die Aussaat von mehrjährigen Blühmischungen erfolgt am besten im Spätsommer zwischen Ende August und Mitte September. So haben viele Arten der Blühmischungen noch ausreichend Zeit, zu keimen und sich zu etablieren. Bis zum Winter hat sich dann bereits ein Vegetationsdecke ausgebildet, welche im Frühjahr zur Blüte kommt. Bei den häufiger werdenden trockenen Frühjahren haben die Wurzeln der Pflanzen bereits tiefere Bodenschichten erreicht und reagieren weniger sensibel auf Trockenperioden.

Nach sehr feuchten Wintern kann die Aussaat auch im Frühjahr (März bis Anfang April) erfolgen. Hier ist jedoch zu beachten, dass die Zeitfenster zur Bodenbearbeitung meist sehr klein sind und in der Regel erst die Kulturen eingesät werden. Blühflächen werden häufig mit weniger Priorität behandelt, wodurch die Aussaat häufig zu spät erfolgt. Bei trockenen Frühjahren kann es passieren, dass ein Auflaufen der Mischungen vorerst ausbleibt. Aber auch hier ist die Arbeit nicht umsonst gewesen, denn im Spätsommer bei zunehmender Feuchtigkeit etablieren sich die Blühmischungsbestandteile und prägen in der Regel im Folgejahr den Bestand.

Überjährige Blühmischungen

Überjährige Mischungen werden mit der Herbstaussaat ausgebracht, bleiben über den Winter stehen und werden im darauffolgenden Herbst beseitigt. Somit bieten sie einen Winter lang eine Überwinterungsmöglichkeit. Im Folgejahr blühen diese Flächen zudem schon deutlich früher als einjährige Mischungen [8].

Einjährige Blühmischungen

Einjährige Blühmischungen werden im Frühjahr eingesät und im Herbst beseitigt. Sie können durch Pollen und Nektar verschiedenen Insektenarten Nahrung bieten, als Brut- und Überwinterungshabitat eignen sie sich jedoch nicht. Viele Insekten legen ihre Eier an Pflanzen oder im Boden ab oder überwintern dort. Wird die Pflanzendecke im Herbst oder im zeitigen Frühjahr entfernt, haben sie keine Chance, zu überleben. Somit kann eine solche Blühfläche für  Insekten sogar von Nachteil sein. [6]

3.3 Empfehlungen

Die Auswahl an Blühmischungen und ihren Anbietern ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen, der naturschutzfachliche Wert ist dabei jedoch sehr unterschiedlich. Im Rahmen des LIBA-Projekts wurden 136 Blühmischungen und ihre Zusammensetzung in einer Datenbank erfasst und auf ihre naturschutzfachliche Eignung hin analysiert. Dabei wurden die „Grundmischung“ Typ Kräuter des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) sowie der „Schmetterlings- und Wildbienensaum“ von Rieger-Hofmann als besonders geeignet bewertet (vgl.  Tabelle 3 und Tabelle 4).

Botanischer NameDeutscher NameAnteil [%]
Achillea millefoliumWiesen-Schafgarbe3,125
Agrimonia eupatoriaGewöhnlicher Odermennig4,375
Centaurea cyanusKornblume6,250
Centaurea jaceaWiesen-Flockenblume10,000
Crepis biennisWiesen-Pippau3,750
Daucus carotaWilde Möhre6,250
Galium albumWiesen-Labkraut3,750
Galium verumEchtes Labkraut6,250
Hypericum perforatumEchtes Johanniskraut1,000
Knautia arvensisAcker-Witwenblume3,750
Leucanthemum ircutianumMargerite9,000
Lotus pedunculatusSumpf-Hornklee3,750
Lychnis flos-cuculiKuckucks-Lichtnelke3,125
Malva moschataMoschus-Malve6,250
Papaver rhoeasKlatschmohn4,375
Plantago lanceolataSpitz-Wegerich3,125
Prunella vulgarisKleine Braunelle1,875
Scorzoneroides autumnalisHerbst-Löwenzahn1,875
Silene latifolia ssp. albaWeiße Lichtnelke3,750
Silene vulgarisGewöhnliches Leimkraut6,250
Tragopogon pratensisWiesen-Bocksbart6,250
Vicia craccaVogel-Wicke1,875
  100,000
Tabelle 3: Empfehlung für Blühmischung: Grundmischung des LVR

Botanischer NameDeutscher NameAnteil [%]
Achillea millefoliumWiesen-Schafgarbe1,50
Agrimonia eupatoriaGewöhnlicher Odermennig4,00
Barbarea vulgarisEchtes Barbarakraut2,00
Campanula rotundifoliaRundblättrige Glockenblume0,20
Campanula tracheliumNesselblättrige Glockenblume0,20
Centaurea cyanusKornblume6,30
Centaurea jaceaWiesen-Flockenblume7,00
Centaurea scabiosaSkabiosen-Flockenblume0,50
Cichorium intybusGewöhnliche Wegwarte1,00
Daucus carotaWilde Möhre3,00
Echium vulgareGewöhnlicher Natternkopf2,00
Galium albumWiesen-Labkraut2,50
Galium verumEchtes Labkraut1,00
Heracleum sphondyliumWiesen-Bärenklau0,50
Hypericum perforatumEchtes Johanniskraut1,50
Hypochaeris radicataGewöhnliches Ferkelkraut1,50
Knautia arvensisAcker-Witwenblume3,00
Leucanthemum ircutianumMargerite5,00
Linaria vulgarisGewöhnliches Leinkraut0,40
Lotus pedunculatusSumpf-Hornklee1,50
Malva moschataMoschus-Malve7,00
Malva sylvestrisWilde Malve5,00
Papaver dubiumSaatmohn1,00
Papaver rhoeasKlatschmohn1,00
Pastinaca sativaGewöhnlicher Pastinak1,00
Plantago lanceolataSpitz-Wegerich3,00
Potentilla argenteaSilber-Fingerkraut1,00
Prunella vulgarisKleine Braunelle5,00
Reseda luteaGelbe Resede0,70
Saponaria officinalisEchtes Seifenkraut2,00
Scorzoneroides autumnalisHerbst-Löwenzahn2,30
Scrophularia nodosaKnoten-Braunwurz1,50
Silene dioicaRote Lichtnelke4,00
Silene latifolia ssp. albaWeiße Lichtnelke6,00
Silene vulgarisGewöhnliches Leimkraut5,00
Sinapis arvensisAckersenf2,00
Solidago virgaureaGewöhnliche Goldrute0,20
Tanacetum vulgareRainfarn0,10
Thymus pulegioidesGewöhnlicher Thymian0,20
Tragopogon pratensisWiesen-Bocksbart2,90
Verbascum nigrumSchwarze Königskerze2,50
Verbascum thapsusKleinblütige Königskerze1,00
Viola arvensisAcker-Veilchen1,00
  100,00
Tabelle 4: Empfehlung für Blühmischung: Schmetterlings- und Wildbienensaum von Rieger-Hofmann

4 Vorbereitung und Aussaat

4 Vorbereitung und Aussaat
4.1 Landwirtschaftliche Techniken

Um ein Grundverständnis üblicher landwirtschaftlicher Techniken zu gewährleisten, wie sie auch bei der Anlage und dem Management von Blühstreifen zum Einsatz kommen, wird zunächst ein Überblick über einige ackerbauliche Praktiken gegeben.

4.1.1 Grundbodenbearbeitung: Pflug

Mit dem Pflug wird der Boden gelockert, durchmischt und, anders als bei der späteren Bearbeitung, auch gewendet. Das Einarbeiten von Ernterückständen und Unkraut hinterlässt eine saubere und freie Ackerfläche. [7]

4.1.2 Saatbettbereitung: Grubber, Egge

Bei der Saatbettbereitung wird der Boden gelockert, ohne ihn zu wenden. Dies dient neben der Lockerung und Krümelung des Bodens auch der Unkrautbekämpfung und der Einarbeitung von organischen Materialien. Die landwirtschaftlichen Geräte für die Saatbettbereitung sind Grubber und Eggen. Sie besitzen Zinken oder Scheiben, die bei der Überfahrt in den Boden eingeführt und gedreht werden. [6]

4.1.3 Aussaat und Walzen

Bei der Aussaat wird unterschieden zwischen Drillsaat, Einzelkornsaat und Breitsaat, wobei prinzipiell alle Techniken für das Einsäen von Blühstreifenmischungen verwendet werden kann.

Drillmaschinen ziehen mit sogenannten Säscharen Rillen in den Boden [8]. Das Saatgut läuft üblicherweise aus einem Saatgutkasten nach und wird in den Rillen abgelegt. Das Saatgut für Blühstreifen sollte jedoch nur aufgelegt werden, daher ist hier der Striegel unbedingt hochzustellen. Außerdem ist zu beachten, dass sich die Körner aufgrund ihrer unterschiedlichen Größen beim Rütteln des Saatgutkastens leicht entmischen [9]. Sie sollten mit einem Füllstoff gestreckt werden, um dies zu verhindern (vgl. Kapitel 2.3). Dies ist auch deshalb vorteilhaft, weil immer ein Rest an Saatgut in der Sämaschine zurückbleibt (z.T. mehrere kg) und der Füllstoff dafür sorgt, dass der Anteil der  teuren Blühmischungen in der Restmenge geringer ist.

Bei der Einzelkornsaat hingegen werden die Samenkörner, wie der Name schon sagt, einzeln in einem bestimmten Abstand abgelegt [7]. Bei dieser Technik ist selbst bei den uneinheitlichen Blühstreifenmischungen keine Streckung mit Füllstoff nötig [8].

Bei der Breitsaat werden die Samen möglichst gleichmäßig auf der Fläche verteilt. Sie kann entweder mit einer Sämaschine, mit einem Granulatstreuer oder von Hand erfolgen. Die Handsaat kann eine effiziente Alternative zum Maschineneinsatz sein. Besonders auf kleineren Flächen (<0,25ha) oder schwer zugänglichen Flächen erspart einen die Handsaat das zeitaufwändige Umbauen und einstellen der Maschinen. Sie bietet sich an windstillen Tagen und kleinen und/oder schlecht zugänglichen Flächen an. Das Saatgut sollte dazu mit feuchtem Sand (Mischverhältnis Saatgut/Sand 1:2 – 1:4)

Nach der Aussaat wird der Boden gewalzt, um die Oberfläche wieder zu festigen, die Bodenkorngröße zu verkleinern und sicherzugehen, dass die Samen optimal im Boden eingebettet sind. Letzteres wird „Bodenschluss“ genannt und stellt sicher, dass die Samen mit ausreichend Kapillarwasser versorgt werden. [10]

4.1.4 Mähen und Mulchen

Mahd bezeichnet den Schnitt des Bewuchses von Grünland oder Ackerflächen, bspw. von Gras oder Getreide, um bspw. Verbuschung zu verhindern und/oder das Mahdgut zu verwerten. Dadurch entfallen jedoch Rückzugsorte für Insekten und Kleintiere [11]. Bei Pflegeschnitten auf Blühstreifen sollte deshalb unbedingt eine Mindesthöhe eingehalten und nie die gesamte Fläche auf einmal gemäht werden (vgl. Kapitel 3.4).

Mulchen bedeutet, dass das Mahdgut nach dem Mähen nicht abtransportiert, sondern verkleinert und auf der Fläche verteilt wird. Mulchen kann auch Schröpfen oder Schlegeln genannt werden [12].

4.2 Vorbereitung

Um eine gute Entwicklung der Blühfläche zu gewährleisten, ist eine gründliche mechanische Behandlung vor der Einsaat unabdingbar, um das Aufkommen von Unkräutern zu unterdrücken [13].

In diesem Punkt unterscheidet sich das Anlegen eines Blühstreifens  nur geringfügig von konventionellen Ackerkulturen. Eine Herbizidbehandlung oder eine mechanische Bearbeitung nach der Einsaat sind jedoch ausgeschlossen. Daher muss die Vorbereitung mit ausreichend zeitlichen Vorlauf erfolgen. Wird nach dem Eggen ein höherer Unkrautdruck erwartet (häufig auch in ehemaligen in Vorgewenden), muss nach zehn Tagen erneut geeggt werden.

4.3 Aussaat

Möglich ist eine Spätsommer- bis Herbstaussaat von August bis Mitte September (maximal Ende September) oder eine Frühjahrsaussaat bis Ende März oder Mitte April. Dabei werden einjährige Mischungen im Frühjahr, überjährige im Herbst und mehrjährige entweder im Frühjahr oder im Spätsommer ausgesät, wobei letzteres zu bevorzugen ist. Erfolgt die Spätsommeraussaat nach dem 20. September, steigt die Gefahr, dass das Saatgut nicht mehr aufläuft  [12]. Die Aussaatstärke wird vom Saatguthersteller angegeben und beträgt  in der Regel zwischen 1-2 g pro Quadratmeter also 10Kg/ha. Grundsätzlich ist die Aussaat mit einer praxisüblichen Drillmaschine möglich. Da die Blühmischungen jedoch sehr unterschiedliche Korngrößen enthalten, wird eine Streckung des Saatguts mit einem Füllstoff (z.B. Sand, Sojaschrot) auf etwa 10 g pro Quadratmeter bzw. 100 kg pro Hektar empfohlen. Dies verhindert eine Entmischung bei der Ausbringung, sorgt für eine gleichmäßige Aussaat und verhindert, dass größere Mengen der Blühmischjungen in den Sämaschinen verbleiben. [8], [14], [15] Da die Blühmischungen üblicherweise viele Lichtkeimer enthalten, wird nur ein Auflegen oder Aufrieseln empfohlen. Nach der Ansaat ist außerdem ein Walzen der Fläche nötig, um den Bodenschluss der Samen zu gewährleisten [8], [13], [14]. Idealerweise folgt unmittelbar nach der Aussaat Niederschlag, so wird der Bodenschluss auch ohne Anwalzen gewährleistet. Der Niederschlag darf jedoch nicht so stark ausfallen, dass die Samen weggeschwemmt werden.

5 Management

5 Management
5.1 Im ersten und zweiten Jahr

Normalerweise ist im ersten und zweiten Jahr nach der Aussaat kein Eingriff nötig. Grundsätzlich gilt die Faustregel „Weniger ist mehr“, denn vieles, was in unseren Augen nach Unkraut aussieht, bereichert dennoch das Nahrungsangebot für Bienen und andere Insekten in der Agrarlandschaft. Beim Auftreten von Problemunkräutern wie Ampfer oder Kratzdistel können einzelne Pflanzen oder Nester manuell entfernt werden.

Es kann jedoch passieren, dass die Keimlinge aus der Blühmischung im ersten Jahr nur langsam auflaufen und sich nicht gegen unerwünscht Beikräuter wie der Ackerkratzdistel oder den Weißen Gänsefuß  durchsetzen können. Die Feststellung, ob es sich bei den aufkommenden Pflanzen um erwünschte Arten aus der Blühmischung oder um unerwünschte Arten handelt, kann eine Herausforderung darstellen: Hier ist genaues Hinschauen gefragt. Hilfestellungen können hier auch Pflanzenbestimmungs-Apps wie Flora Incognita der Technischen Universität Ilmenau (kostenlos) bieten.

Sollte tatsächlich ein besonders starkes Aufkommen von unerwünschten Beikräutern festgestellt werden, bedeutet das noch lange nicht, dass die bisherige Arbeit umsonst war und der Streifen umgebrochen werden muss. Bei Blühmischungen aus heimischen Wildpflanzen zeigen sich in aller Regel bereits wenige Tage bis Wochen nach der Saat die ersten Keimlinge, doch sie kommen im Folgejahr zur Blüte. Hier gilt es, geduldig zu sein.  Erfolgt ein Schnitt nicht nur punktuell, sondern über eine größere Fläche, so sollte dieser min. 15 cm über dem Boden erfolgen. So werden die erwünschten Jungpflanzen aus der ausgebrachten Blühmischung nicht  zu stark geschädigt. Er sollte zudem durchgeführt werden, bevor die Samen der unerwünschten Arten reifen und/oder bevor die Bestände höher als kniehoch sind, dies kann je nach Witterung zu unterschiedlichen Jahreszeiten der Fall sein. Bitte beachten Sie für den Zeitpunkt des Schnitts unbedingt aktuell geltende Auflagen (VNS, AUKM, EU-Auflagen). Optimalerweise verbleibt das  Mahdgut auf der Fläche. [13], [14] Auf Düngung sollte grundsätzlich während der gesamten Standzeit des Blühstreifes verzichtet werden [16].

Wurden die o.a. Vorbereitungen plangemäß durchgeführt, bildet sich spätestens im zweiten Standjahr ein dichter Bestand, der Problemunkräuter weitestgehend unterdrückt.

5.2 Ab dem dritten Jahr

Auf einigen Standorten kann  ab dem dritten Standjahr  eine Abnahme der Pflanzendiversität eintreten. Den ökologischen Wert der Blühfläche verringert das jedoch nur geringfügig.  Um eine höhere Vielfalt an Arten zu erhalten, kann ein Teil der Fläche (<50%) in einer Höhe von 15 cm gemäht werden. Dieser Schnitt erfolgt,  in der zweiten September-Hälfte. Jedoch sind auch hier aktuelle Bestimmungen zu beachten. Durch einen hohen Schnitt (min. 15 cm) bleiben wichtige Pflanzenbestandteile erhalten. Des Weiteren sollte bei einjährigen Blühmischungen die vorgegebene Standzeit eingehalten werden. Im Rahmen des LIBA-Projekts kam es auf einigen Versuchsflächen aufgrund von fehlender Arbeitskapazität auf Seiten des Landwirts nicht zu der geplanten Neueinsaat im nächsten Frühjahr. Auch diese Parzellen zeigten daraufhin ein erhöhtes Aufkommen von Problem-Unkräutern, wie bspw. Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense). [12]

6 Der Erfolg

6 Der Erfolg

Mit Hilfe der oben erläuterten Praxistipps konnten bereits zahlreiche Blühstreifen von unterschiedlichsten landwirtschaftlichen Betrieben erfolgreich angelegt werden. Die Blütenpracht erfreut nicht nur das menschliche Auge, auch Insekten profitieren nachweislich. So wurde in untersuchten Blühflächen die Anzahl der Insekten-Individuen verzehnfacht und die Anzahl der vorkommenden Arten gegenüber den Getreideflächen verdreifacht.

7 Fehleranalyse

7 Fehleranalyse
7.1 Blühmischung nicht aufgelaufen

Ursache: Aussaat zum falschen Zeitpunkt; Herbizid-Einsatz zur Vorbereitung; Staunässe; starke Beschattung

Lösung: Selbst wenn im Frühjahr nicht viel von der Blühmischung zu sehen ist, bilden sich   im Spätsommer erste Rosetten und im Folgejahr dichte Bestände.

7.2 Hoher Unkrautdruck

Ursache: Unzureichende Saatbettbereitung; Staunässe; starke Beschattung, starke Unkrautbelastung in den Vorjahren.

Lösung: Pflegeschnitt in min. 15 cm Höhe; einzelne Pflanzen oder kleiner Herde (z.B. Kratzdistel) können ausgestochen oder gesenst werden.

7.3 Zu viele Gräser

Ursache: Unzureichende Bodenvorbereitung, zu häufiges, zu tiefes oder zum falschen Zeitpunkt durchgeführtes Mulchen; Staunässe; starke Beschattung; Gräser in den Blühmischungen enthalten.

Lösung: Pflegeschnitt im Frühjahr in min. 15 cm Höhe.

7.4 Unkräuter in der Folgeflur

Werden Blühfläche nach einigen Jahren wieder in die Produktion überführt, muss auf eine ausreichende Beikraut-Beseitigung geachtet werden. Bei der Wahl der Folgekultur sind z.B. Ackergras, Getreide, Raps und Mais gegenüber empfindlicheren Kulturen wie Rüben und Gemüse zu bevorzugen.

8 Finanzierungsmöglichkeiten

8 Finanzierungsmöglichkeiten
8.1 Herkömmliche Finanzierung für Naturschutzmaßnahmen im Ackerland
8.1.1 Grundzüge der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gestalten die EU Mitgliedsstaaten eine gemeinsame Politik für den Landwirtschaftssektor. Als Instrument der EU-Agrarpolitik dient die Verteilung von Fördermitteln, von denen für Deutschland im Zeitraum zwischen 2023 bis 2027 jährlich rund 6,2 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Diese Fördermittel werden auf zwei sog. Säulen aufgeteilt: Erstens Direktzahlungen und zweitens Förderprogramme für die nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung und die ländliche Entwicklung. [17], [18]

Die Direktzahlungen sorgen dafür, dass die Landwirtschaft den vielfältigen Ansprüchen, die an sie gestellt werden, gerecht werden kann. Dazu zählen die Sicherung der Lebensmittelproduktion, der Erhalt der Kulturlandschaft und das Schaffen von Arbeitsplätzen, insb. in ländlichen Gebieten. Nicht zuletzt soll durch sie der Wettbewerbsnachteil europäischer Landwirte auf dem Weltmarkt ausgeglichen werden, der durch die hohen Standards in der EU und den damit einhergehenden, höheren Produktionskosten entsteht.

Direktzahlungen werden pro Hektar bewirtschafteter Fläche an Landwirte ausgeschüttet, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Landwirte müssen Vorschriften in den Bereichen Klima und Umwelt, öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz erfüllen, die sog. „Konditionalität“. Werden diese Grundanforderungen nicht erfüllt, können Zahlungen gekürzt oder ganz gestrichen werden. [18], [19]

Für Blühstreifen interessant und zudem ein neues Element der GAP Förderperiode 2023 bis 2027 sind die Öko-Regelungen. Sie honorieren Leistungen für Umwelt und Klima, die über die Konditionalität hinausgehen. Die Teilnahme ist freiwillig. Öko-Regelung 1b formuliert die Anforderungen für die Anlage von Blühstreifen und ‑flächen auf dem Ackerland. Die genauen Bestimmungen können bspw. beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eingesehen werden. [20]

Hauptaugenmerk der zweiten Säule sind das Erreichen von Umweltzielen und die Gestaltung einer attraktiven Zukunft für Menschen im ländlichen Raum. Wichtige Förderinstrumente sind dabei der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Ökologischer Landbau, Tierschutzmaßnahmen und die Agrarumwelt und Klimamaßnahmen (AUKM). Letztere sind für die Förderung von Blühstreifen besonders relevant. [18]

8.1.2 Agrarumwelt und Klimamaßnahmen (AUKM)

Mit der Durchführung von AUKM verpflichten sich Landwirte freiwillig, für einen Zeitraum von in der Regel fünf Jahren bestimmte umweltschonende Bewirtschaftungsverfahren einzuhalten. Welche Maßnahmen hier möglich sind, wird von den Bundesländern festgeschrieben. Die Auflagen müssen jedoch mindestens über die in der Konditionalität vorgeschriebenen Mindestanforderungen hinausgehen. Für den Ausgleich der Mehrkosten und Produktionsminderungen, die Landwirte hierfür in Kauf nehmen, erhalten sie eine Förderung, die in Deutschland mit Geldern der EU, des Bundes und der Länder finanziert wird. [21], [22]

In NRW werden in der Förderperiode 2023 bis 2027 neun verschiedene Maßnahmen gefördert, von denen zwei für die Anlage von Blühstreifen nutzbar sind (siehe Abbildung 2). [23], [24]

Abbildung 2: Agrarumweltmaßnahmen in NRW.

Weitere Informationen stellen die jeweiligen Landwirtschaftskammern der Länder bereit.

8.2 Endverbraucherfinanzierte Blühstreifen im Ackerland
8.2.1 Das Konzept

Förderungen für insektenfreundliche Blühstreifen auf herkömmlichem Weg zu erhalten, ist kompliziert und mit vielen bürokratischen Hürden verbunden. Dies schreckt viele Landwirte ab und führt dazu, dass diese Förderungen in der Praxis selten Anwendung finden. In den vergangenen Jahren entstanden daher vermehrt Projekte, welche die Anlage von Blühstreifen durch private Spenden finanzieren. Auch das LIBA-Projekt legte einen wichtigen Fokus auf die Erprobung eines solchen flexiblen und unbürokratischen Finanzierungskonzepts, mit gleichzeitig hohem Augenmerk auf die naturschutzfachliche Qualität der entstehenden Blühstreifen.

Die Grundidee des alternativen Finanzierungskonzepts sieht vor, dass den Landwirten Spenden von Privatleuten zur Verfügung gestellt werden, mit deren Hilfe Blühstreifen angelegt und Ertragsminderungen ausgeglichen werden. Bewerbungen auf Fördermöglichkeiten im Rahmen der AUKM oder Öko-Regelungen werden dadurch entweder obsolet oder die dadurch finanzierten Blühstreifen können durch weitere ergänzt werden.

Die Initiative Blütenparadies e.V. war bei der Erprobung des alternativen Finanzierungskonzepts im Rahmen des LIBA Projekts ein wichtiger Kooperationspartner. Die Initiative sammelt seit 2019 Spenden und legt für jeden gespendeten Euro in Zusammenarbeit mit Landwirten zwei Quadratmeter Blühfläche in der Städteregion Aachen an.

8.2.2 Schwierigkeiten und Grenzen

Das Bewusstsein und die Sorge um das Insektensterben sind längst im öffentlichen Bewusstsein angekommen. Dies schafft eine grundlegende Bereitschaft auf Seiten der Privatleute, für die Anlage von Blühstreifen zu spenden. Zusätzlich wurden sowohl auf Seiten der NABU-Naturschutzstation als auch durch die Blütenparadies-Initiative Spenden durch umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit eingeworben. Dazu gehörten Pressemeldungen, Flyer, Radioauftritte, Social Media-Beiträge sowie Infotafeln an bereits entstandenen Blühstreifen u.v.m.

Nichtsdestotrotz war im Laufe der Jahre die Mehrheit der Menschen eher zu kleineren Spenden bereit; der Medianwert aller in den Jahren 2019 bis 2023 beim Blütenparadies eingegangener Einzelspenden lag bei etwa 25 €. Zudem spendeten 87 % der Spender lediglich ein einziges Mal und nicht wiederholt. So zeigte sich im Laufe der Zeit, dass eine allein von Bürgern finanzierte Blühstreifenanlage nicht realisierbar ist. Zwar fiel die Erprobungsphase in eine Zeit vermehrter Krisen (Coronapandemie, Ukrainekrieg, Inflation, Hamas-Isrealkrise) und damit verringerter Spendenbereitschaft. Dennoch kann vermutet werden, dass private Spenden nie auf Dauer in ausreichender Höhe eingetrieben werden können, um Blühstreifen in der Qualität und Quantität zu finanzieren, die nötig wäre, um einen relevanten Beitrag zum Insektenschutz zu leisten. [25]

Hinweis bzgl. gendergerechter Sprache

Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Leitfaden das generische Maskulinum verwendet. Die in dem vorliegenden Text verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich jedoch auf alle Geschlechter.

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Bewertungsskala für die Standortparameter.

Abbildung 2: Agrarumweltmaßnahmen in NRW.

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Standortkriterien.

Tabelle 2: Beispielhafte Bewertung dreier Flächen auf ihre Standorteignung für Blühflächen mithilfe des LIBA-Bewertungsverfahrens.

Tabelle 3: Empfehlung für Blühmischung: Grundmischung des LVR.

Tabelle 4: Empfehlung für Blühmischung : Schmetterlings- und Wildbienensaum von Rieger-Hofmann.

Abkürzungsverzeichnis

AUKM                   Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

ELER                       Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

EU                          Europäische Union

GAP                       Gemeinsame Agrarpolitik

LIBA                       Leitfaden für die Insektenförderung durch Blühstreifen im Ackerland

LVR                        Landschaftsverband Rheinland

VNS                       Vertragsnaturschutz

Literaturverzeichnis

  1. C. A. Hallmann et al., “More than 75 percent decline over 27 years in total flying insect biomass in protected areas,” PLoS One, vol. 12, no. 10, 2017 ↩︎
  2. V. M. Sommer and A. Zehm, “High-quality habitats instead of flower meadows – a few steps to effective insect protection,” Naturschutz und Landschaftsplan., vol. 53, no. 1, S. 20–27, 2021. ↩︎
  3. NABU Deutschland, “Weniger Bienen, Fliegen, Schmetterlinge,” 2022. [Online]. Verfügbar unter: https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/insekten-und-spinnen/insektensterben/index.html. [Abgerufen: 08-Mar-2024]. ↩︎
  4. F.R.A.N.Z., “Das F.R.A.N.Z.-Projekt Ein echter Mehrwert für Naturschutz und Landwirtschaft.” Vortrag bei der Fachtagung „Förderung naturschutzfachlich wertvoller Blühstreifen. 2023. ↩︎
  5. Landwirtschaftskammer NRW, “Blühstreifen,” 2023. [Online]. Verfügbar unter: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/naturschutz/biodiversitaet/bluehstreifen/index.htm. [Abgerufen: 08-Mar-2024]. ↩︎
  6. LBV, “Blühfläche ist nicht gleich Blühfläche,” 2022. [Online]. Verfügbar unter: https://www.lbv.de/news/details/lbv-klaert-auf-bluehflaeche-ist-nicht-gleich-bluehflaeche/. [Abgerufen: 25-Mar-2024]. ↩︎
  7. Bundesinformationszentrum Landwirtschaf, “Welche Ackergeräte benötigt man zur Bodenbearbeitung?,” 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://www.landwirtschaft.de/landwirtschaft-verstehen/wie-funktioniert-landwirtschaft-heute/welche-ackergeraete-benoetigt-man-zur-bodenbearbeitung. [Abgerufen: 15-Jan-2024]. ↩︎
  8. Bundesinformationszentrum Landwirtschaft, “Welche Maschinen werden für Aussaat und Pflanzung eingesetzt?,” 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://www.landwirtschaft.de/landwirtschaft-verstehen/wie-funktioniert-landwirtschaft-heute/welche-maschinen-werden-fuer-aussaat-und-pflanzung-eingesetzt. [Abgerufen: 15-Jan-2024]. ↩︎
  9. J. Kronenbitter and R. OSermann, “Das große Einmaleins der Blühstreifen und Blühflächen – Zu Artenvielfalt und Anlage von Blühflächen im Ackerbau,” S. 1–39, 2012. ↩︎
  10. Spektrum, “Saatbett,” Lexikon der Biologie, 1999. [Online]. Verfügbar unter: https://www.spektrum.de/lexikon/biologie/saatbett/57973. [Abgerufen: 25-Mar-2024]. ↩︎
  11. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, “Mulchen oder Mähen,” 2021. [Online]. Verfügbar unter: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/naturschutz/biodiversitaet/mulchen/index.htm. [Abgerufen: 25-Mar-2024]. ↩︎
  12. Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V., “Definition zu Mulchen, Häckseln, Schreddern, Schröpfen und Schlegeln,” 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://www.ktbl.de/themen/mulchen#:~:text=Mulchen (Schröpfen%2C Schlegeln) ist,mit anderen Werkzeugen abgetrenntem Gut. [Abgerufen: 25-Mar-2024]. ↩︎
  13. J. Lüdemann und M. Aletsee, LIBA – Zwischenbericht zum 2. Projektjahr (2022). 2023. ↩︎
  14. Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Hinweise zur erfolgreichen Anlage und Pflege mehrjähriger Blühstreifen und Blühflächen mit gebietseigenen Wildarten. 2015. ↩︎
  15. A. Kirmer and S. Tischew, “Etablierung von artenreichen Feldrainen und mehrjährigen Blühstreifen: ein Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität in produktiven Agrarlandschaften,” in 2. Landschaftstag “Zwischen Zuckerrübe und Elbe – Magdeburg im Landschaftsraum Börde,” 2014, S. 1–10. ↩︎
  16. Netzwerk Blühende Landschaft, “INSEKTENFREUNDLICHE BLÜHSTREIFEN.” [Online]. Verfügbar unter: https://bluehende-landschaft.de/handlungsempfehlung/insektenfreundliche-bluehstreifen/. [Abgerufen: 22-Jan-2024]. ↩︎
  17. B. für E. und Landwirtschaft, “Im Überblick: Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union.” [Online]. Verfügbar unter: https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/gap/gap_node.html. [Abgerufen: 08-Apr-2024]. ↩︎
  18. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, “Grundzüge der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und ihrer Umsetzung in Deutschland.” [Online]. Verfügbar unter: https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/gap/gap-nationale-umsetzung.html. [Abgerufen: 08-Apr-2024]. ↩︎
  19. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, “Direktzahlungen,” 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/direktzahlung/direktzahlung_node.html. [Abgerufen: 13-Apr-2024]. ↩︎
  20. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, “Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union 2023 in Deutschland,” Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, 2023. ↩︎
  21. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, “Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), Ökologischer Landbau und Tierschutzmaßnahmen,” 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/agrarumwelt-und-klimamassnahmen-aukm/agrarumweltmassnahmen-deutschland.html. [Abgerufen: 15-Apr-2024]. ↩︎
  22. Umweltbundesamt, “Agrarumwelt- & Klimamaßnahmen in der europäischen Agrarförderung,” 2023. [Online]. Verfügbar unter: https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/umweltmassnahmen-im-agrarbereich#agrarumwelt-und-klimamassnahmen-in-der-zweiten-saule. [Abgerufen: 15-Apr-2024]. ↩︎
  23. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, “Agrarumweltmaßnahmen – Förderperiode 2023 – 2027.” [Online]. Verfügbar unter: https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/aum-2023/index.htm. [Abgerufen: 15-Apr-2024]. ↩︎
  24. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, “Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen,” 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/aum-2023/wildpflanzen.htm. [Abgerufen: 15-Apr-2024]. ↩︎
  25. B. Scholz-Starke, “Blütenparadies – Öffentlichkeitsarbeit und Blühmischungen,” 2023. ↩︎