Neophytenerfassung und -bekämpfung

Neophytenerfassung und -bekämpfung

Das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera) ist eine gebietsfremde Pflanzenart, ein sogenannter Neophyt. Neophyten sind vom Menschen eingeschleppte Pflanzenarten. In Mitteleuropa gibt es mittlerweile hunderte Neophyten, deren Vorkommen ganz überwiegend unproblematisch ist. Neophyten, die Schäden oder Gefahren verursachen, werden als „invasive Neophyten“ bezeichnet. Hierzu gehört das Drüsige Springkraut. Für den Menschen völlig ungiftig, ist es in der Lage die Vegetation zum Beispiel in Quellsümpfen, Hochstaudenfluren und anderen wertvollen Feuchtbiotopen zu verdrängen und damit diese Lebensräume zu gefährden. 2017 hat die EU neben elf weiteren Arten auch das Drüsige Springkraut als invasive gebietsfremde Art benannt und in die Unionsliste aufge­nommen. Hierdurch ergibt sich eine veränderte Rechtslage, wodurch zum Beispiel Grundstücks­eigentümer eine behördlich angeordnete Bekämpfung zu erdulden haben.

Etablierung des Indischen Springkrauts (Impatiens glandulifera) im NSG Klauser Wald.

Der NABU und die NABU-Naturschutzstation haben sich dem Problem schon frühzeitig angenommen. So erfolgten in den Jahren 2011-2013 flächige Erfassungen im Stadtgebiet, die zeigten, dass sich das Drüsige Springkraut sowohl in den Bachauen (Inde, Iter, Senserbach und Wurm) als auch im Stadtwald flächig etabliert hatte. Viele Schutzgebiete, u.a. das FFH Gebiet Brander Wald und das NSG Indetal, waren betroffen. Parallel zur Erfassung begannen erste Bekämpfungsmaßnahmen. Die bestehenden Kartierungen wurden anschließend fortlaufend ergänzt und differenziert nach Bestands­dichte, Bekämpfungsintensität und -erfolg in eine GIS-gestützte Datenbank eingearbeitet.

Der Kartierungsgrundlage, der konsequenten Öffentlichkeitsarbeit, dem Einsatz vieler ehrenamtlicher Helfer sowie der Unterstützung durch die Stadt und nicht zuletzt der Arbeit der NABU-Naturschutzstation ist es zu verdanken, dass die Bekämpfung des Drüsigen Springkrautes weitergeführt und flächig ausgedehnt werden konnte. Dabei hängen die Erfolgsaussichten bei der Springkrautbekämpfung im Wesentlichen von der Akribie und der Dauer der Durchführung ab. Bereits 2013 konnten erste kleinflächige Eliminierungen (z. B. Quellgebiet „Görtzbrunnen“, ALETSEE 2014) festgestellt werden, deren Anzahl sich bis 2016 deutlich steigerte. 2018 erfolgte erstmals eine vollständige Bekämpfung des Bachsystems der Inde und Iter, wobei eine dreijährige gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde Raeren in Belgien (Quellgebiet der Iter) vorausgegangen war.

So sind nunmehr großflächige springkrautfreie Gebiete und damit der Erfolg der Arbeit nachweisbar. Zu den heute wieder springkrautfreien Gebieten zählen das FFH-Gebiet Brander Wald, Teile des NSG Indetal und Teile des Stadtwaldes. Es werden jedoch noch einige Jahre Kontroll- und Bekämpfungsarbeiten notwendig sein, um die Erfolge zu sichern und auf das gesamte Stadtgebiet von Aachen auszuweiten.

Weitere invasive Neophyten im Stadtgebiet von Aachen sind der Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) und der Japanische Knöterich (Fallopia japonica). Wie das Drüsige Springkraut sind beide Arten vom Menschen aus Asien nach Europa eingeschleppt worden.

Der Riesen-Bärenklau, aufgrund seiner hautverätzenden Pflanzensäfte auch für den Menschen gefährlich, wird seit vielen Jahren erfolgreich vom Umweltamt der Stadt Aachen bekämpft.

Der Japanische Knöterich ist dagegen für den Menschen ungefährlich und breitet sich eher langsam aus. Die von ihm ausgehende Gefahr besteht in der vollständigen Überwucherung der bachbegleitenden Vegetation, in Aachen zudem in der flächigen Ausbreitung in durchforsteten Waldbeständen. Er ist besonders problematisch, da seine Bekämpfung sich als äußerst schwierig erweist – er bildet meterlange unterirdische Rhizome. In den Aachener Bachtälern konnte er sich bisher nur kleinflächig ansiedeln und wird hier von der NABU-Naturschutzstation seit Jahren, teils durch Mahd und Ausgrabung teils durch Abdeckung mit Teichfolie bekämpft.

Der Japanische Knöterich ist langfristig ein besonders gefährlicher invasiver Neophyt für schutzwürdige naturnahe Lebensräume an Bächen, der bisher nicht in die Unionsliste aufgenommen wurde.