Kreuzkröte

Kreuzkröte

Kreuzkröten. Foto: M. Aletsee.

Die Kreuzkröte in Aachen
In der Stadt Aachen existiert eine seit langem bekannte, isolierte Population der Kreuzkröte (Bufo calamita) am Madrider Ring. Die Bestandsentwicklung in der Region ist durch das Aussterben einiger Populationen negativ. Das Vorkommen am Madrider Ring ist durch die Lage im Aachener Kessel innerhalb des „Aachener Autobahnrings“ und der dichten Besiedlung vollkommen isoliert und als eigenständige Lokalpopulation zu betrachten.

Die NABU-Naturschutzstation Aachen stellte 2016 fest, dass zwar aktuell weiterhin ein Reproduktionserfolg der Kreuzkröte aufgrund der Gewässersituation gegeben ist, dass allerdings die Qualität der Landlebensräume sich zusehends verschlechtert. Um die Bedingungen der Landlebensräume für die Kreuzkröte zu verbessern, wurde der Gehölzaufwuchses zur Laichsaison 2018 beseitigt. Die ausgewachsenen Tiere wurden vor Maßnahmenbeginn abgefangen und anschließend wieder ausgesetzt.

Merkmale
Die Kreuzkröte ist ein mittelgroßer Froschlurch, welcher eine Größe von vier bis acht Zentimetern erreichen kann. Die oberflächlich warzige Haut ist auf hellen Grund grünlich-braun marmoriert. Auf dem Rücken befindet sich meist ein typisch weißlich-gelber Streifen. Die Pupille ist waagerecht elliptisch und die Iris gelblich bis grünlich gefärbt.

Habitat am Madrider Ring. Foto: M. Aletsee.

Lebensraum
Die Kreuzkröte ist eine sogenannte Pionierart. Sie bevorzugt offene, warme Lebensräume und reproduziert sich in besonnten, vegetationsarmen, temporären Kleinstgewässern. Natürlicherweise oftmals an sandige Standorte gebunden – z. B. Dünen der Nordseeküste – hat sie als Kulturfolger in Abgrabungsgebieten, Industriebrachen sowie Truppenübungsplätzen eine große Anzahl an Sekundärhabitaten besiedeln können.

Gefährdung und Schutz
Die Zerstörung oder Beeinträchtigung von Kleingewässern durch Zuschüttung oder Eintrag von Müll, Dünger und Umweltgiften, wie auch die aufkommende Sukzession gefährden und zerstören viele Lebensräume der Kreuzkröte.

Die Kreuzkröte ist europaweit geschützt nach der FFH-Richtlinie (Anhang IV) und „streng geschützt“ gemäß Bundesnaturschutzgesetz. Streng geschützte Arten dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Außerdem ist es verboten, sie durch Aufsuchen ihrer Lebensstätten zu beunruhigen.

Rote Liste NRW (2010): Gefährdet