Insekten verenden in Bremsenfallen

Neuer Erlass verbietet den Einsatz von Bremsenfallen in Schutzgebieten sowie außerhalb der Hauptflugzeit

Naturschützer vermuten es seit langem, nun hat eine Untersuchung der Biologischen Station Gütersloh-Bielefeld es eindeutig bewiesen: Nicht nur Bremsen, sondern auch viele weitere, z.T. auch besonders geschützte, Insektenarten werden von sogenannten Bremsenfallen angelockt und getötet.

Auch Wildbienen gehören zu den Opfern der Bremsenfallen. Bild: NABU Aachen

Die Fallen kommen seit einigen Jahren vermehrt insbesondere auf Pferdeweiden zum Einsatz. Sie bestehen aus einem schwarzen Ball, der sich in der Sonne aufheizt und so Bremsen anlockt. Mit einer trichterförmigen Vorrichtung werden die Insekten in ein Fanggefäß geleitet, wo sie verenden.

Im Rahmen der aktuellen Studie wurde die Selektivität dieser Fallen untersucht. Dabei wurde der Inhalt von sechs Bremsenfallen an verschiedenen Standorten im Kreis Gütersloh und in Bielefeld in Nordrhein-Westfalen über einen Zeitraum von 21 Wochen (15.05.2017 bis zum 02.10.2017) regelmäßig analysiert. Die Freilanduntersuchungen zeigten, dass neben Bremsen noch viele weitere Insektenarten mit Bremsenfallen gefangen werden. Von den insgesamt 53.438 gefangenen Individuen, gehörten lediglich 2.022 zu den Bremsen. Sowohl die Artenzusammensetzung als auch die absoluten Zahlen an gefangenen Individuen waren an den verschiedenen Standorten sehr unterschiedlich. Die mit Abstand höchste Gesamtanzahl an gefangenen Individuen wurde in einer Falle verzeichnet, die sich als einzige in einem Naturschutzgebiet befand. Insgesamt wurden Fliegen (Brachycera) mit den Fallen am häufigsten gefangen. Des Weiteren wurden unter anderem 410 Schmetterlinge (Lepidoptera) und 70 Wildbienen durch die Fallen erfasst.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei Bremsenfallen nicht um eine selektive Fangmethode handelt. Vor diesem Hintergrund verletzen sie regelmäßig geltende artenschutzrechtliche Verbote.

Diese Erkenntnisse haben nun zu einem Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW geführt. Dieser besagt, dass Bremsenfallen nicht innerhalb eines Nationalparks, eines FFH- oder Naturschutzgebiets oder eines gesetzlich geschützten Biotops aufgestellt werden dürfen. Zudem solle außerhalb dieser Schutzgebiete der Einsatz von Bremsenfallen auf die Hauptflugzeit der Bremsen (01.06. bis 15.09.) beschränkt werden.

Ebenfalls heißt es in dem Erlass: „Die Ursachen des großräumigen Insektensterbens werden vielfach diskutiert und begründen bundesweit zahlreiche Initiativen, um Abhilfe zu schaffen. Auch vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, den Einsatz von Bremsenfallen räumlich und zeitlich zu steuern.“